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.Marco Wicklein � 2009 Seite 41 Skript Verwaltungsrecht AT Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (� 36 VwVfG)II.Blo�e Inhaltsbestimmungo dadurch wird nur die Reichweite des Haupt-VA bestimmto Bsp.: Baugenehmigung enth�lt genaue Angaben �ber die �berbaubare Grundst�cks-fl�cheo Folge: keine isolierte Anfechtungsklage, denn VA k�nnte ohne Inhaltsbestimmungnicht aufrechterhalten werden, weil er zu unbestimmt w�reIII.Teilgenehmigung/Teilablehnungo dabei bleibt das von der Beh�rde Gew�hrte hinter dem Beantragten zur�ck (Antrag-steller erh�lt nur ein Minus, das aber vom Antrag mit umfasst ist)o Bsp.: Es wird eine Baugenehmigung f�r 10 Wohnh�user beantragt, aber es werdenzun�chst nur 8 Wohnh�user genehmigto Folge: keine Nebenbestimmung, denn es liegt nur eine Regelung vorE.Sonderfall: Modifizierende AuflageModifizierende AuflageModifizierende Auflage- Begrifflichkeit ist in den verschiedenen Ver�ffentlichungen aber sehr unterschiedlich.Teilweise werden modifizierende Auflagen auch als modifizierende Genehmigungen be-zeichnet und teilweise werden modifizierende Genehmigungen und modifizierende Auflagenauch als unterschiedliche Zus�tze angesehen (so Rolf Schmidt Rn.809 und Rn.794), dochl�sst sich zwischen diesen keine wirklich einleuchtende Abgrenzung vornehmen!- Modifizierende Auflagen liegen vor, wenn die Beh�rde dem beantragten VA Zus�tze beif�gt,die den Inhalt des Verwaltungsakts ver�ndern- Bsp.: Beantragt wird ein Haus mit Giebeldach, genehmigt aber ein Haus mit Flachdach.Beantragt wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, dieser wird aber nur mit der Ma�gabe gew�hrt, dass ein bestimmter L�rmpegel nicht �berschritten wird.- Rechtsnatur der  modifizierenden Auflage :o entgegen der Bezeichnung handelt es sich nicht um eine echte Auflage und auch nichtum eine echte Nebenbestimmung, sondern um eine blo�e Inhaltsbeschr�nkungo denn kennzeichnend f�r die  modifizierende Auflage ist, dass die Zus�tze bzw.Be-stimmungen im Verh�ltnis zum Haupt-VA nicht selbst�ndig durchsetzbar sindo durch die  modifizierende Auflage wird die beantragte Beg�nstigung im Ergebnis sosehr abge�ndert, dass im Ergebnis etwas anderes (ein Aliud) genehmigt wird- Rechtsschutz: keine Nebenbestimmung, sondern ein Aliud, daher Verpflichtungsklage aufErteilung der urspr�nglich begehrten Beg�nstigungDr.Marco Wicklein � 2009 Seite 42 Skript Verwaltungsrecht AT Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (� 36 VwVfG)F.Der Rechtsschutz gegen NebenbestimmungenStatthafte Klageart bei der Anfechtung von Nebenbestimmungen (***)Rolf Schmidt Rn.816 ff.; Maurer � 12 Rn.22 ff.; Kopp/Ramsauer � 36 Rn.60 ff.Frage: Ist eine auf die belastende Nebenbestimmung beschr�nkte isolierte Anfechtungsklageoder eine Verpflichtungsklage auf Neuerlass der Genehmigung ohne Zus�tze zu erheben?- Mindermeinung 1: stets Verpflichtungsklageo dem Betroffenen geht es stets um einen anderen VAo dagegen: Nebenbestimmungen (vor allem Auflage) enthalten selbst�ndigeRegelungen und m�ssen daher selbst�ndig anfechtbar sein- Mindermeinung 2: stets isolierte Anfechtungsklageo � 113 I 1 VwGO sieht Teilaufhebung vor- Fr�here Rechtsprechung: Unterscheidung nach Art der Nebenbestimmungo unselbst�ndige NB (� 36 II Nr.1-3 VwVfG) Verpflichtungsklagek�nnen nur zusammen mit dem Haupt-VA angegriffen werden, denn stehen ineinem untrennbaren Zusammenhango selbst�ndige NB (� 36 II Nr.4, 5 VwVfG: Auflage) isolierte Anfechtungsklage- Heute vorherrschende Ansicht in Lit.und Rspr.: Entscheidend ist Teilbarkeito isolierte Anfechtungsklage ist grunds�tzlich bei jeder NB zul�ssig, die vom Haupt-VA in logischem Sinne teilbar isto Klageziel: Teilaufhebung des VAo Ausnahme: isolierte Aufhebung scheidet offenkundig von vornherein aus (genauerePr�fung im Rahmen der Begr�ndetheit)o schlagendes Argument: � 113 I 1 VwGO sieht Teilaufhebung vorTestfrage: Kann der vom B�rger gewollte Genehmigungsinhalt zun�chst verwirklichtwerden, ohne dabei notwendigerweise die Nebenbestimmung mit zu ber�cksichtigen??Dr.Marco Wicklein � 2009 Seite 43 Skript Verwaltungsrecht AT Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (� 36 VwVfG)Sind die Nebenbestimmungen vom Ermessens-VA teilbar? (**)o Problematisch ist, welche Entscheidung das Gericht zu treffen hat, wenn der Erlassdes Grund-VA im Ermessen der Beh�rde steht (wenn man oben mit der HM eineisolierte Anfechtungsklage als statthaft ansieht)o Literatur: nicht teilbarFolge: Verpflichtungsklage ist statthaftisolierte Anfechtung nicht m�glich, da VA und NB auf einer einheitlichenErmessensentscheidung beruhenGericht legt sonst der Verwaltung eine Entscheidung auf, die sie so nicht ge-troffen h�tte Eingriff in Gewaltenteilung und Versto� gegen � 114 VwGOo Rechtsprechung: grunds�tzlich teilbarFolge: Nebenbestimmung kann auch hier isoliert angefochten werdenes kommt allein darauf an, dass der Inhalt der Genehmigung ohne Neben-bestimmung der Rechtsordnung entsprichtwenn Beh�rde den VA dann nicht mehr haben will, kann sie ihn ja nach � 49II Nr.2 VwVfG analog widerrufen oder ihm nach � 36 II Nr.5 VwVfG ana-log eine neue Auflage hinzuf�genda Ermessens-VA sehr h�ufig sind, w�rde ein genereller Ausschluss der Teil-anfechtung faktisch zu einer Aufhebung des Grundsatzes der Teilbarkeitf�hrenDr.Marco Wicklein � 2009 Seite 44 Skript Verwaltungsrecht AT Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (� 36 VwVfG)Vorgehen in einer Fallbearbeitung bei Anfechtung von NebenbestimmungenVorgehen in einer Fallbearbeitung bei Anfechtung von Nebenbestimmungen- Pr�fung der Zul�ssigkeit: statthafte Klagearto Schritt 1: Problem aufwerfen, dass gegen VA mit Zus�tzen sowohl Anfechtungs- alsauch Verpflichtungsklage in Frage kommto Schritt 2: Liegt eine echte Nebenbestimmung vor?o Schritt 3: Rechtliche EinordnungEingehen auf Problem der statthaften Klageart (siehe oben)dann der HM folgen, nach der grunds�tzlich Anfechtungsklage statthaft istscheidet eine isolierte Aufhebung offenkundig von vornherein aus? dannAusnahme- Problem der Begr�ndetheit: ist die Nebenbestimmung vom Haupt-VA teilbar?o Obersatz: Die isolierte Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmung ist begr�ndet,wenn die Nebenbestimmung rechtswidrig ist, den Kl�ger in seinen Rechten verletzt(� 113 I 1 VwGO) und der Haupt-VA von der NB materiell-rechtlich teilbar ist.VA ist nicht teilbar, wenn untrennbarer innerer ZusammenhangTeilbarkeit anzunehmen, wenn der Rest-VA ohne die NB sinnvoller- undrechtm��igerweise bestehen bleiben kannBesonderheiten beim Ermessens-VA: siehe unteno wenn nicht teilbar: Anfechtungsklage unbegr�ndet, auch wenn Zusatz rechtswidrigaber Umdeutung der Klage in eine VerpflichtungsklageTipp: Im Rahmen der Zul�ssigkeit sowohl die Voraussetzungen f�r eine Anfechtungs-als auch f�r eine Verpflichtungsklage pr�fen.Denn es stellt sich erst innerhalb derBegr�ndetheitspr�fung heraus, ob der VA von der NB teilbar ist und somit, ob eineAnfechtungs- oder Verpflichtungsklage statthaft ist.Sonst m�sste man eventuell nachKlage�nderung noch einmal die Zul�ssigkeit pr�fen!!Dr [ Pobierz całość w formacie PDF ]
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